Unsere Zusammenarbeit mit den besten Fachleuten ermöglicht uns, Übersetzungsdienste aus und in die meisten internationalen Sprachen anzubieten: Arabisch, Bulgarisch, Tschechisch, Chinesisch, Kroatisch, Hebräisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Ungarisch, Dänisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Schwedisch, Türkisch, Ukrainisch.
Unser Team besteht aus mehr als 60 Spezialisten in Übersetzungsdiensten verschiedener Bereiche wie Recht, Technik, Handel, Wirtschaft, Medizin oder IT, die alle vom Justizministerium vereidigt sind. So können wir auch Beglaubigungsdienste bieten: beglaubigte Übersetzungen, beglaubigte Kopien sowie Überbeglaubigungen.
Wir verfügen auch über Spezialisten in Simultan- und Konsekutivdolmetschen für verschiedene Situationen: notarielle Dokumente, Geschäftstreffen, Messen, Konferenzen, Seminare usw.
Die Apostille wird auf Kundenanfrage an der Urkunde angebracht. Die mit Apostille versehenen Dokumente werden in den an der Haager Konvention teilnehmenden Staaten, anerkannt. Die Apostille wird an Originaldokumenten oder deren beglaubigten Kopien angebracht. Im Allgemeinen können nur Übersetzungen offizieller Dokumente mit Unterschrift und/ oder Siegel einer Person oder der ausstellenden Institutionen beziehungsweise mit Siegelstempel oder Siegeln beglaubigt werden.
DTP-Dienste: wir bieten ebenfalls Desktop Publishing-Dienste, so dass die Dokumente während des Übersetzungsprozesses ihre ursprüngliche Form behalten.