Apostille:
Die Haager Konvention

Das Übersetzungsbüro INA Traduceri bietet einen umfassenden Service bei beglaubigten Übersetzungen und Apostillierung für Dokumente in rumänischer Sprache, die in EU- und anderen Staaten notwendig sind. Bei der Apostillierung handelt es sich um einen Stempel auf offiziellen Dokumenten, der in den Mitgliedsstaaten der Haager Konvention gültig ist.

Was ist die Haager Apostille?

Für die internationale Anerkennung offizieller Dokumente sieht die Haager Konvention (1961) durch die Anwendung der in allen Mitgliedsländern anerkannten Apostille eine Vereinfachung des Verfahrens vor.

Diese Apostillen ersetzen das System der Überbeglaubigung durch die Konsulate jener Staaten, in denen die Anerkennung gewünscht wird und werden seit 2001 in Rumänien 2001 angewendet.

Die befähigten Instanzen für die Anwendung von Apostillen auf dem Gebiet Rumäniens sind

- die Präfektur – für Apostillen auf Originaldokumenten
- idas Justizministerium – für Apostillen auf Übersetzungen und beglaubigten Kopien der Originaldokumente.

Dokumente, auf denen Apostillen angebracht werden

Die Apostillen können auf offizielle Dokumente oder ihre beglaubigten Übersetzungen angebracht werden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Vorstrafenregister, Studienbescheinigungen, Abschlüsse, ärztliche Bescheinigungen, Warenherkunftsbescheinigungen, Handelsrechnungen.

Dokumente, die in Nichtmitgliedsstaaten der Haager Konvention genutzt werden, unterliegen dem üblichen Verfahren der Überbeglaubigung.


Auftragen der Apostille

INA Traduceri bietet das gesamte der Beglaubigungs- und Überbeglaubigungsverfahren für Dokumente an, die im Ausland genutzt werden sollen.

Auf Wunsch unserer Kunden lassen wir die Apostille durch die zuständigen Stellen auf beglaubigte Übersetzungen oder beglaubigte Kopien anbringen.